Versandapotheken 💊 in Deutschland – Was Schweizer*innen wissen müssen
Aspirin Complex kostet in einer Schweizer Versandapotheke 14,10 CHF und in Deutschland? Da sind es 6,06 Euro (6,52 CHF1). Eines von vielen Beispielen, die zeigen: Es lohnt sich, in Deutschland Medikamente zu bestellen. Was Schweizer*innen dabei beachten müssen, verraten wir jetzt.
Apothekenpflichtig braucht in Deutschland kein Rezept
Sie wollen in der Schweiz ein apothekenpflichtiges Medikament bei einer schweizerischen Online-Apotheke bestellen? Dann braucht die Versandapotheke ein ärztliches Rezept. Das gilt für alle Medikamente der D-Liste.
Was ist die D-Liste? Die Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, kontrolliert die Heilmittel in der Schweiz und lässt sie zur Anwendung zu. Dafür unterteilt sie die Medikamente in bestimmte Listen. Nach diesen Listen richten sich die Abgabekriterien. Abgabekriterien sind etwa: frei verkäuflich, apothekenpflichtig oder rezeptpflichtig. Auf der D-Liste sind Medikamente zusammengefasst, die zwar in der Schweiz ohne Rezept erworben, allerdings nicht ohne Rezept versendet werden dürfen. Bis 01.01.2019 gab es außerdem noch eine C-Liste für solche Medikamente, die aber aufgelöst wurde. Im Gegenzug wurden die B- und die D-Liste erweitert.2 Die vollständige Liste aller zugelassenen Arzneimittel der Humanmedizin inkl. Angabe der Abgabekategorien finden Sie auf der Seite von swissmedic oder unter diesem Link. |
In Deutschland ist es einfacher. Hier können Sie apothekenpflichtige Medikamente ohne Rezept bestellen. Das Einzige, was sich die Apotheke vorbehält, ist die Bestellmenge zu kontrollieren und ggf. zu reduzieren. Sich einen Jahresvorrat an Ibuprofen zulegen, ist also ausgeschlossen.
Preise in Deutschland so gut wie immer günstiger
Wie oben schon erwähnt, zahlen Sie für viele rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente in Deutschland weniger als die Hälfte. Das gilt auch für Kosmetik. So kommt etwa das „Vichy Mineral 89 Elixier“ (50 ml) bei Doc Morris auf 18,99 Euro (20,42 CHF1) bei Xtrapharm.ch zahlen Sie 30 CHF.
Wenn Sie die Arznei oder Kosmetik nicht sofort benötigen, schauen Sie bei einer deutschen Versandapotheke vorbei. Hier ist es so gut wie immer preiswerter.
Auf was müssen Schweizer*innen achten, wenn Sie bei einer Deutschen Versandapotheke bestellen?
1. Lieferadresse in Deutschland
Fast alle Versandapotheken schliessen eine Lieferung ausserhalb Deutschlands aus. Es ist deshalb sehr empfehlenswert eine deutsche Lieferadresse anzugeben. Das ist praktisch immer möglich.
2. Telefonnummer angeben
Laut § 17 Absatz 2a Nr.7 der Apothekenbetriebsordnung, müssen Kund*innen bei einer Bestellung immer Ihre Telefonnummer angeben.3 Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass wenn Probleme bei Medikamenten oder Wechselwirkungen mit bestellten Arzneimitteln bekannt werden, diese schnell dem Kunden oder Kundin mitgeteilt werden können. Sie kommen also nicht drumherum, Ihre Telefonnummer bei einer Bestellung anzugeben.
3. Rezepte auch von Schweizer Ärzt*innen
Rezepte von Schweizer Ärzt*innen werden bei deutschen Versandapotheken eingelöst, sofern diese alle Angaben enthalten, die auch nationale Verschreibung enthalten müssen.4
Diese Angaben müssen auf dem Rezept stehen:
- Name und Berufsbezeichnung und die Anschrift der verschreibenden Person
- Datum der Ausfertigung
- Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist
- Apotheke muss eindeutig identifizieren können, welches Präparat/welcher Wirkstoff in welcher Dosierung
Bei Betäubungsmitteln oder den T-Rezept-pflichtigen Substanzen Thalidomid, Lenalidomid oder Pomalidomid reicht das Rezept eines Schweizer Arztes/Ärztin nicht aus. Hier brauchen Sie ein deutsches Betäubungsmittel- oder T-Rezept.5
Falls die Apotheke den Verdacht hat, es könnte sich beim Rezept um eine Fälschung handeln oder Angaben fehlen, darf sie die Abgabe verweigern.6
4. Zollbeschränkungen bei der Einfuhr von Arzneimitteln in die Schweiz
Sie können Arzneimittel zollfrei zu Ihrem Eigenbedarf mit in die Schweiz nehmen. Die maximale Menge entspricht einem Monatsbedarf.
Wichtig: Medikamente nur für Eigenbedarf! Die Medikamente dürfen nur von demjenigen in die Schweiz eingeführt werden, für den sie bestimmt sind. Es ist also verboten, für Ihren Mann oder Ihre Mutter Medikamente in die Schweiz zu bringen. |
Mehr Informationen zur Medikamenten-Einfuhr in die Schweiz, erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Bei illegalem Import werden die Arzneimittel vernichtet und Sie müssen in jedem Fall den Aufwand der Behörde zahlen. Das sind mindestens 300 CHF.7
Welche deutschen Versandapotheken gibt es?
Der Versandapotheken-Markt ist sehr aktiv und gefühlt kommen jeden Tag neue Online-Apotheken dazu und natürlich verschwinden auch einige. Wir können deshalb nicht garantieren, dass alle Arznei-Versender in unserer Liste auftauchen. Falls wir eine Versandapotheke vergessen haben sollen, dann melden Sie sich bei uns.
Online-Apotheken in Deutschland (alphabetische Reihenfolge)
- 1-apo.de
- apo.de
- apo-rot.de
- aponeo.de
- aposalis.de
- apotal.de
- apovia.de
- besamex.de
- claras-apotheke.de
- disapo.de
- docmorris.de
- easyapotheke.de
- eurapon.de
- juvalis.de
- medikamente-per-klick.de
- medipolis-intensivshop.de
- medpex.de
- mycare.de
- parcelmed.de
- sanicare.de
- shop-apotheke.com
- versandapo.de
- vitalsana.com
- volksversand.de
- zurrose.de
Medikamente in Deutschland bestellen ist einfacher als gedacht
Für Bewohner*innen der Schweiz ist es wirklich einfach, in Deutschland Medikamente und „Kosmetik aus der Apotheke“ zu bestellen. Dazu brauchen Sie nur eine Lieferadresse in Deutschland und müssen die Einfuhrbedingungen der Schweiz für Medikamente kennen. Die sind aber nicht schwer. Sie müssen sich nur merken: „Den eigenen Monatsbedarf an Arznei darf ich einführen.“ Selbst Rezepte von Schweizer Ärzt*innen werden von deutschen Versandapotheken angenommen, sofern sie alle notwendigen Angaben enthalten.
Da in Deutschland Medikamente in der Regel wesentlich preiswerter sind, lohnt sich der Kauf bei einer deutschen Online-Apotheke fast immer.
Nächste Woche gibt’s im Blog
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Unsere Quellen
1 Umrechnungskurs 1Euro = 1,08 CHF (Stand 20.07.2020)
2 Vgl. „Erleichterte Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln“, https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/heilmittel/abgabe-von-arzneimitteln.html (abgerufen am 20.07.2020)
3 Vgl. „Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung – ApBetrO)
§ 17 Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten“, https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/__17.html (abgerufen am 20.07.2020)
4 Vgl. „Apotheker müssen genau hinschauen“, https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-252014/apotheker-muessen-genau-hinschauen/ (abgerufen am 20.07.2020)
5 Ebd.
6 Ebd.
7 Vgl. „Illegale Arzneimittel“, https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/humanarzneimittel/marktueberwachung/arzneimittel-aus-dem-internet.html (abgerufen am 20.07.2020)