Wollen Unternehmen aus der Schweiz in der EU Handel betreiben, ist eine EORI-Nummer notwendig. Wir erklären Ihnen, wie Sie eine EORI-Nummer erhalten und was es mit dem Sitz in der EU auf sich hat, damit Sie eine Zollanmeldung überhaupt vornehmen können.
Inhalt
- Das ist die EORI Nummer
- Waren in der EU zollrechtlich anmelden, Sitz in der EU erforderlich – Ausnahmen möglich
- Ausnahmen von dieser Vorgabe
3.1. Gelegentliche Zollanmeldung
4.1. EU ansässiger Geschäftspartner
4.2. Indirekter Vertreter aus der EU (Spedition, Logistiker)
4.3. Tochterunternehmen in EU gründen
4.4. Ständige Niederlassung in EU
6.2. Handelsregisterauszug oder der Gewerbeanmeldung
6.6. Ausnahmeregelung im Antrag anführen
1. Das ist die EORI Nummer
Mit der EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) identifizieren sich Wirtschaftsbeteiligte und gegebenenfalls andere Personen gegenüber den EU-Zollbehörden. Sie wird in der Europäischen Union von den zuständigen Behörden vergeben.
2. Waren in der EU zollrechtlich anmelden, Sitz in der EU erforderlich – Ausnahmen möglich
Wollen Sie bzw. Ihre Firma in der EU Waren zollrechtlich anmelden, dann muss dieses Unternehmen in der EU ansässig sein. (vgl. Artikel 170 Absatz 2 Unionszollkodex) Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Bestimmung.
3. Ausnahmen von dieser Vorgabe
3.1. Gelegentliche Zollanmeldung
Melden Sie oder Ihre Firma nur gelegentlich Waren an, die in den freien Warenverkehr der EU aufgenommen werden sollen, dann ist das möglich. Gelegentlich bedeutet im Fall Deutschlands maximal 9 Mal pro Jahr.[1] In anderen EU-Ländern kann diese Grenze anders ausgelegt sein.
Wichtig: Diese Ausnahme ist nur gerechtfertigt, wenn:
Die angemeldete Warensendung voraussichtlich nicht nachträglich beim Anmelder überprüft werden muss. Das ist etwa bei bei einem geringen Abgabenausfallrisiko der Fall.
Die Ausnahmen wird nicht gewährt, wenn:
Einfuhren mit gewerblichem Charakter durchgeführt werden, die darauf schließen lassen, dass weitere Einfuhren zu erwarten sind.[2]
3.2. Gewohnheitsrecht
Das Gewohnheitsrecht bei der Zollanmeldung können Personen nutzen, die in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein ansässig sind. Allerdings muss die Anmeldung bei einer grenznahen Zollstelle erfolgen. Diese darf nicht weiter als 10 km von der Grenze entfernt sein. Sie finden diese Zollstellen in den Bezirken der Hauptzollämter Ulm, Singen und Lörrach
Wichtige Voraussetzung
Der Anmelder muss der deutschen Zollverwaltung Zugriff auf Unterlagen und Daten der Buchführung auch noch nach der Anmeldung gewährleisten können. Das ist wichtig, falls eine nachträgliche Prüfung erforderlich sein sollte.
4. Ist keine der Ausnahmen möglich, dann:
Will ein Unternehmen aus der Schweiz regelmäßig Waren in die EU respektive Deutschland einführen, gibt es dazu folgende Möglichkeiten:
4.1. EU ansässiger Geschäftspartner
Der einfachste Weg ist, wenn die Zollanmeldung nicht das schweizerische Unternehmen vornimmt, sondern der in der EU ansässige Geschäftspartner.
4.2. Indirekter Vertreter aus der EU (Spedition, Logistiker)
Natürlich kann auch ein indirekter Vertreter, der in der EU sitzt, mit der Anmeldung der Ware beauftragt werden. Das sind in der Regel Logistikunternehmen und Speditionen. Die Zollanmeldung erfolgt hier im Namen des Logstikers.
4.3. Tochterunternehmen in EU gründen
Das schweizerische Unternehmen kann in der EU ein rechtlich selbständiges Tochterunternehmen gründen. Dieses meldet dann die Waren an und ist auch der Einfuhrabgabenschuldner.
4.4. Ständige Niederlassung in EU
Hat das Unternehmen eine dauerhafte Niederlassung in der EU, kann auch diese als Anmelder auftreten. In der dauerhaften Niederlassung müssen die erforderlichen Personal- und Sachmittel ständig vorhanden sein. Die zollrelevanten Vorgänge sind von einer Person vollständig oder teilweise abzuwickeln. (Vgl. Artikel 5 Nummer 31 + 32 Unionszollkodex) Eine Briefkastenfirma reicht also NICHT aus.
Hat das Unternehmen eine ständige Niederlassung in Deutschland, beantragt diese für den Schweizer Hauptsitz eine deutsche EORI-Nummer und für die Niederlassung eine deutsche Niederlassungsnummer.
5. Ohne Sitz oder Ausnahmeregelung KEINE Zollanmeldung
Können Sie weder von den oben genannten Ausnahmeregelungen (siehe 3.) profitieren und erfüllen auch keine der anderen Bedingungen (siehe 4.), dann ist es nicht möglich, Waren in der EU beim Zoll anzumelden. Das gilt selbst dann, wenn Sie eine EORI-Nummer haben sollten.
6. EORI-Nummer beantragen
6.1. Portal oder Formular
In Deutschland beantragen Sie eine EORI-Nummer über das Zollportal der deutschen Zollverwaltung oder Sie erledigen das schriftlich über das Formular 0870 in der entsprechenden Version:
- 0870a gilt für Unternehmen
- 0870b ist für unselbstständige Unternehmens- bzw. Organisationseinheiten (Niederlassungsnummer)
- 0870c gilt für Privatpersonen
6.2. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Vergessen Sie nicht, dem Antrag eine aktuelle Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Gewerbeanmeldung beizufügen.
6.3. Zollportal nutzen
Um das Zollportal zu nutzen, müssen Sie sich dort ein Kundenkonto einrichten. Dafür verwenden Sie als Zugangsmittel ein ELSTER-Zertifikat. Achten Sie darauf, dass dessen Daten aktuell sind. Falls das nicht der Fall ist, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt eine Anpassung veranlassen.
6.4. Bearbeitungszeit
Wenn Sie Ihre EORI-Nummer im Zollportal beantragen, erhalten Sie diese innerhalb von 3 Tagen.
Nutzen Sie die Formularversion 0870 beträgt die Bearbeitungszeit circa 2-3 Wochen.
6.5. Kosten
Die Beantragung der Ident-Nummer ist kostenfrei.
6.6. Ausnahmeregelung im Antrag anführen
Wenn Sie Ihren Antrag auf eine EORI-Nummer stellen und Sie können die unter 3. genannten Ausnahmefälle anwenden, dann geben Sie das unbedingt bei der Antragstellung an.
7. Weitere Informationen
Auf der Webseite des deutschen Zolls erhalten Sie noch weitere Informationen zur EORI-Nummer: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/eori-nummer_node.html
Quellen:
[1] Vgl. Zoll: Allgemeines, https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollanmeldung/Allgemeines/allgemeines_node.html, Abruf am 09.11.23
[2] Vgl. ebd.