Wertfreigrenze im Reiseverkehr wird halbiert! – Was heißt das für Sie?

Der Bundesrat hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2025 die Wertfreigrenze im Reiseverkehr von bisher großzügigen 300 Franken auf schlanke 150 Franken pro Person und Tag zu senken. Das heißt, wer künftig mehr als 150 Franken im Ausland ausgibt und die Waren in die Schweiz einführt, darf an der Grenze die Schweizer Mehrwertsteuer entrichten.


Warum dieser Schritt?

Dieser Schritt folgt einem Auftrag des Parlaments und erfüllt die Forderungen zweier Standesinitiativen aus St. Gallen und Thurgau. Das Ziel ist klar: Den Einkaufstourismus eindämmen und die Steuergerechtigkeit verbessern. Die schweizerischen Händler sollen nicht das Nachsehen haben.

Was sagen die Politiker?

In einer Vernehmlassung von November 2023 bis März 2024 zeigte sich, dass die Mehrheit der Kantone, Wirtschaftsvertreter und verschiedene politische Parteien die Senkung begrüßen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) ist mit den 150 Franken zufrieden, während die WAK des Ständerats (WAK-S) sogar einstimmig für 100 Frankenplädierte.

Wird die Wertfreigrenze noch weiter sinken?

Das scheint sehr unwahrscheinlich, denn schon jetzt ist der Aufwand, die Grenzgänger und Grenzgängerinnen auf unversteuerte Ware hin zu kontrollieren sehr hoch. Eine zu niedrige Grenze könnte den Verzollungs- und Kontrollaufwand für alle unnötig in die Höhe treiben. Deshalb werden wohl die 150 CHF nicht unterschritten werden.

Was bedeutet das für Sie?

Alle, die gerne in Deutschland bestellen und dann ihre Waren zu uns schicken lassen, sollten ab Januar die neue Wertfreigrenze beachten. Wollen Sie darunterbleiben, dann begrenzen Sie den Netto-Warenwert auf 150 CHF. Oder Sie bringen Partner, Freunde usw. mit – dann kann jeder von Ihnen Waren im Nettowert (also abzüglich 19 Prozent deutscher Mehrwertsteuer) von 150 CHF steuerfrei über die Grenze bringen.

Wichtig: 150 CHF für alle Waren

Die neue Wertfreigrenze von 150 CHF pro Person gilt für alle Waren, die über die Grenze gebracht werden. Es ist egal, ob Sie die diese direkt aus einem Geschäft oder über eine deutsche Lieferadresse wie MyPaketshop beziehen.

Kostet eine Ware mehr 150 CHF, beispielsweise ein TV 500 CHF. Dann können Sie den Warenwert nicht auf mehrere Personen aufteilen. In diesem Fall fällt der komplette Steuersatz auf die Ware an.

Unser Tipp: QuickZoll-App

Mit der Verzollungs-App QuickZoll können Privatpersonen ihre Waren selbstständig anmelden und die Abgaben direkt über die App bezahlen. Aktuell wird der normale Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent bei allen Waren angewendet. Wer den reduzierten Satz von 2,6 Prozent nutzen möchte, muss vorerst den klassischen Weg über einen besetzten Grenzübergang oder eine Anmeldebox wählen. Aber ab 2026 soll auch der geringere Mehrwertsteuersatz über die App abrechenbar sein!

Die 6 wichtigsten Fragen und Antworten zum neue Thema Wertfreigrenze

1. Kann ich die Freigrenze für verschiedene Waren innerhalb eines Tages kombinieren?

Die Wertfreigrenze von 150 CHF gilt für alle Waren zusammen, die pro Person und Tag über die Grenze gebracht werden. Haben Sie etwa 50 Euro (Nettowert ohne dt. Mehrwertsteuer) bei DM ausgegeben und holen noch ein Paket bei MyPaketshop ab, dessen Inhalt einen Nettowert (ohne dt. Mehrwertsteuer) von 120 Euro hat, müssen Sie die Schweizer Mehrwertsteuer dafür entrichten, denn 50 und 120 Euro sind zusammen 170 Euro also circa 160 CHF. Wenn Sie aber erst das Paket über die Grenze bringen und am nächsten Tag wieder zurückkommen, um dann bei DM einzukaufen, bleiben Sie bei jedem Passieren der Grenze unter der Wertfreigrenze von 150 CHF.

2. Gilt die Freigrenze auch für Geschenke, die ich aus dem Ausland mitbringe?

Ja.

3. Wie verhält es sich mit der Wertfreigrenze bei unteilbaren Waren?

In diesem Fall müssen Sie den kompletten Warenwert verzollen. Hat diese eine Ware also einen Wert von 500 CHF fällt für die kompletten 500 CHF die schweizerische Mehrwertsteuer an.

4. Muss ich die Freigrenze einhalten, wenn ich weniger als 24 Stunden im Ausland war?

Die Wertfreigrenze gilt pro Tag und Person.

5. Wie verhält es sich bei Bestellungen, die in mehreren Paketen geliefert werden?

Wird beispielsweise ein Regal in mehreren Paketen geliefert und kostet dieses mehr als 150 CHF müssen Sie darauf die Schweizer Mehrwertsteuer beim Grenzübertritt entrichten, egal in wie vielen Paketen das Regal geliefert wurde. Sie können das Regal nicht in Einzelteilen über die Grenze bringen, nach dem Motto: Die Regalwand allein kostet ja weniger als 150 CHF.

6. Gilt die Wertfreigrenze auch bei Dienstleistungen, die ich im Ausland in Anspruch nehme?

Die Wertfreigrenze gilt für Waren. Das Mittagessen, was Sie in Deutschland genießen und sei es noch so teuer, müssen Sie beim Grenzübertritt nicht versteuern.

Was muss ich für meinen Einkauf in Deutschland zahlen?

Warenwert in FrankenSteuerpflicht (ja/nein)Mehrwertsteuer (8,1 %)Reduzierter Satz (2,6 %)
140Nein
160Ja12,96
250 (Lebensmittel)Ja6,5

Das meint MyPaketshop

Ob diese politische Maßnahme den Einkaufstourismus wirklich bremst, bezweifeln wir. Wir gehen davon aus, dass Sie uns einfach öfter besuchen werden und noch mehr die Möglichkeit nutzen, sich die deutsche Mehrwertsteuer erstatten zu lassen. Denn ein Fakt bleibt: In vielen Bereichen sind die Deutschen Preise wesentlich günstiger als in der Schweiz. Das Bestellen in Deutschland und die deutsche Lieferadresse werden sich demnach weiterhin lohnen.


Unsere Quellen:

Das Portal der Schweizer Regierung, Medienmitteilungen: Wertfreigrenze im Reiseverkehr wird auf 150 Franken pro Person gesenkt, aktualisiert am 16.10.2024, https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102814.html, Abruf am 17.10.24

20 Minuten: „Nur noch bis 150 Franken: Wertfreigrenze halbiert“, von Benedikt Hollenstein, Kaspar Schwarzenbach, vom 16.10.2024, https://www.20min.ch/story/bundesrat-nur-noch-bis-150-franken-wertfreigrenze-halbiert-103203253, Abruf am 17.10.2024