Mit dem Smartphone verzollen: So nutzen Sie die QuickZoll-App (inkl. Videotutorial)
Sie kaufen gern im Ausland ein? Doch Sie haben keine Lust, sich ewig mit Ihren Einkäufen beim Zoll anzustellen und Formulare auszufüllen? Dann nutzen Sie die QuickZoll-App der Eidgenössischen Zollverwaltung – immer und überall. Wir verraten Ihnen, wie das geht. (Das passende Videotutorial finden Sie am Ende unseres Artikels.)
Wichtig!
Ab 1. Januar 2025 wird die Freigrenze für steuerfreie Einfuhren in die Schweiz von 300 auf 150 Franken pro Person und Tag gesenkt.
(Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102814.html)
Was muss ich wie verzollen?
Wie war das nochmal mit den Freibeträgen beim Schweizer Zoll? Was darf ohne Verzollung eingeführt werden? Auf welche Waren müssen Sie nur die Mehrwertsteuer zahlen? Bei welchen Dingen kommt noch eine Zollgebühr dazu? Fragen, die beim Einführen der Waren in die Schweiz auftauchen. Doch nun müssen Sie kein Zollfachmann oder eine Zollfachfrau mehr sein, denn Ihr Smartphone erledigt das. Mit der QuickZoll-App der Eidgenössischen Zollverwaltung erledigen Sie nämlich die Sache mit dem Zoll spielend einfach und vollständig digital. QuickZoll gibt es für Android und iOS.
Wie funktioniert die App?
1. Öffnen Sie die App
Über das (i) oben rechts gelangen Sie zu weiteren Einstellmöglichkeiten – etwa der Sprache.
2. Nur Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent
Wichtig: Die App nutzt nur den einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent. Den ermäßigten Steuersatz von 2,6 Prozent für Lebensmittel, Tierfutter, Medikamente und Bücher, können Sie nur beim Zöllner aus Fleisch und Blut entrichten.
3. Waren anmelden
Auf dem Startbildschirm tippen Sie jetzt auf den Warenkorb: Waren anmelden.
4. Personenanzahl
Sie müssen für die Nutzung der App KEINE persönlichen Daten angeben. Das System will nur wissen, wie viele Personen etwas zu verzollen haben.
5. Warengruppen auswählen
Dieser Punkt ist sehr wichtig. Die hier aufgeführten Warengruppen haben unterschiedliche Obergrenzen, bis zu denen sie zollfrei eingeführt werden dürfen. Gehören Ihre Artikel nicht in die aufgeführten Gruppen, dann tippen Sie „Andere Waren“ und dann auf „Weiter“.
6. Wert hinzufügen
Jetzt wählen Sie: Wert hinzufügen.
7. Nettowarenwert eintragen
In diesem Fenster tragen Sie den Wert ein, den die gekauften oder geschenkten Artikel haben. Die Umrechnung des Betrags von Euro oder einer anderen Währung erledigt die App automatisch.
Achtung: Sie brauchen nur den Nettowert (ohne Mehrwertsteuer) einzutragen. Der steht in der Regel auf der Warenquittung. Anschließend bestätigen Sie mit dem roten Button, dass Sie diesen Wert übernehmen wollen.
8. Mehrwertsteuer bzw. Zollgebühren
Im folgenden Fenster sehen Sie nun, wie viel Mehrwertsteuer bzw. Zollgebühren Sie zahlen müssen. Ist der Einkaufsbetrag unter der Grenze von 300 CHF, dann wird Ihnen das natürlich ebenfalls angezeigt.
9. Tipp: Sofort nach Kauf Warenwert eingeben
Sie können sofort, wenn Sie etwas kaufen, den Wert in die QuickZoll-App eingeben. Ergänzen Sie einfach immer den Betrag. Das geht auch offline. Wenn Sie so vorgehen, müssen Sie kurz vor Grenzübertritt nicht alles auf einmal eintragen und vergessen womöglich die Hälfte.
10. Zeitraum Ihrer Einreise
Sind alle Artikel eingetragen, zeigt Ihnen die App, wie viel Zoll Sie entrichten müssen. Den Zeitraum Ihrer Einreise können Sie weiter unten auf der gleichen Seite ändern. Ist alles korrekt, tippen Sie auf: Zur Bezahlung.
11. Zahlweise
Wählen Sie jetzt Ihre bevorzugte Zahlweise aus. Da ist momentan nur die Auswahl zwischen mastercard und VISA möglich.
12. Kreditkartendaten eingeben und zahlen
Geben Sie abschließend Ihre Kreditkartendaten ein und tippen auf: Kaufen. Schon haben Sie Ihre Zollgebühr bezahlt.
Video Tutorial: So nutzen Sie die Quickzoll-App
Wichtiger Hinweis zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Die QuickZoll-App hat nichts mit der Mehrwertsteuer zu tun, die Sie im Ausland gezahlt haben. Damit Sie die zurückerhalten, müssen Sie sich den Ausfuhrschein an der Grenze vom Deutschen Zoll abstempeln lassen. Online-Shopper, die eine deutsche Lieferadresse nutzen, brauchen den Ausfuhrschein nicht. Sie lassen sich einfach die Rechnung des Online-Shops abstempeln.
Wichtig:
Auf der Rechnung muss eine Schweizer Rechnungsadresse stehen.
Wie genau die Mehrwertsteuer-Rückerstattung abläuft, erläutern wir Ihnen in unserem Mehrwertsteuer-Ratgeber.
Für Luxusgüter nicht geeignet
Eine Einschränkung hat die App: mit Luxusshopping kann sie nicht umgehen. Warum? Nun, der Maximalwert der Waren, die mit QuickZoll abrechenbar sind, liegt bei 20.000 CHF. Wer also edlen Schmuck, Uhren oder Kleidung in Paris, Berlin oder Rom eingekauft hat, muss diese Dinge noch ganz klassische beim analogen Zoll angeben.
Digitaler Zoll auch für MyPaketshop?
Dank der QuickZoll-App verzollen Sie als Privatpersonen alle Ihre Bestellungen, die Sie zu Mypaketshop senden lassen. Die Waren können Sie gleich bei der Bestellung eintragen und bei der Entgegennahme im Ladengeschäft lösen Sie den Bezahlvorgang aus. Mit der Smartphone-App wird der Grenzüberschritt schneller und das ganz ohne womöglich schlechtes Gewissen.
Sie wollen mehr über die Digitalisierung des Zolls der Schweiz erfahren? Weitere Informationen finden Sie hier.