Die Mehrwertsteuer, oft auch als Umsatzsteuer bezeichnet, ist eine Steuer, die auf „mehreren Stufen der Wertschöpfung“ erhoben wird. Sie wird also auf den Preis einer Ware oder Dienstleistung aufgeschlagen, wodurch diese sich verteuern. In den meisten Ländern der Welt generieren die Staaten durch die Mehrwertsteuer den Großteil ihrer Einnahmen. In Deutschland waren es allein im Jahr 2018 mehr als 175 Milliarden Euro.
Das ist deutsche Mehrwertsteuer
Im Gegensatz zur Schweiz ist die deutsche Mehrwertsteuer deutlich höher. Sie beträgt 19 Prozent. Nur Grundnahrungsmittel, Tiere, Bücher, Kunstwerke und Dienstleistungen des öffentlichen Lebens (Museen, Schwimmbäder, Theater u. ä.) werden mit 7 Prozent versteuert. Wobei es hier durchaus bemerkenswerte Unterscheidungen gibt. So fallen beim Verkauf eines Esels 19 Prozent MwSt. an, während es bei einem Maultier oder Maulesel nur 7 Prozent sind. Der „Focus“ hat in einem Artikel viele dieser groteskesten Mehrwertsteuer-Unterscheidungen zusammengetragen.
Das Gute ist aber, wer nichts mit der Europäischen Union zu tun hat, kann sich nach dem Einkauf in Deutschland die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen.
Wer bekommt die Mehrwertsteuer zurück?
Generell können sich alle Besucher der Europäischen Union die MwSt. zurückerstatten lassen. Als Besucher gelten Personen, die ausserhalb der EU leben. Aus ihren Ausweisunterlagen muss dazu hervorgehen, dass Ihr ständiger Wohnsitz in einem Nicht-EU-Land liegt. Als Bewohner*in der Schweiz können Sie also, von der Rückerstattung der Mehrwertsteuer profitieren.
Lohnt sich die Erstattung?
Bevor wir Ihnen erläutern, wie das Erstatten der Mehrwertsteuer abläuft, kurz ein Rechenbeispiel, ob es sich der Aufwand überhaupt lohnt.
Rechenbeispiel Mehrwertsteuer
Frau Schweizer bestellt in Deutschland ein Tablet zum Preis von 299,00 Euro. Die Mehrwertsteuer beträgt dafür 19 Prozent. Sie zahlt also dem deutschen Staat 47,74 Euro Steuern. Der eigentlich zu zahlende Betrag für das Tablet wäre nur 251,26 Euro.
Umgerechnet in Schweizer Franken (Kurs 1 € : 0,97 CHF [Stand: 24.07.2024]):
242,75 CHF
Es zeigt sich, dass sich eine Rückerstattung mehr als lohnt. Im Rechenbeispiel wären es über 50 Schweizer Franken.
Ablauf der Mehrwertsteuerrückerstattung
Geschäft vor Ort
- Fragen Sie, ob das Geschäft eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer anbietet. Oft gibt es in diesen Läden einen Trax-Free-Aufkleber an der Tür oder im Kassenbereich.
- Weisen Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz mittels Ihres ID-Card oder des Passes an der Kasse nach.
- Tragen Sie in der Ausfuhrbescheinigung Ihre Daten ein. Die Bescheinigung stellt Ihnen entweder der Verkäufer zur Verfügung oder Sie haben selbst das Tax Free Formular dabei. (Infos und Formular-Download)
- Der Verkäufer wird die restlichen Angaben im Formular ausfüllen.
- Lassen Sie das Formular bei der Ausreise beim deutschen Zoll abstempeln. Sie müssen dazu die Ware in der Originalverpackung vorweisen. Bitte benutzen Sie Ihre Einkäufe niemals schon in Deutschland.
- Senden Sie das abgestempelte Formular zum deutschen Geschäft.
- Das Geschäft erstattet Ihnen die Umsatzsteuer abzüglich einer Bearbeitungsgebühr.
Erkundigen Sie sich direkt beim Einkauf, wie hoch die Bearbeitungsgebühr ist – 2,50 Euro ist ein üblicher Wert.
Einige Geschäfte bieten nur eine Erstattung in Form einer Verrechnung auf den nächsten Einkauf an. Informieren Sie sich deshalb im Laden, wie die Zahlung erfolgt.
Viele Einzelhändler arbeiten mit Agenturen zusammen. In diesem Fall bringen Sie Ihre Ausfuhrbescheinigung dorthin. Das Geld wird in der Regel sofort ausgezahlt oder überwiesen. Allerdings wird die Agentur davon eine Bearbeitungsgebühr abziehen.
Online-Shop
- Erkundigen Sie sich auf der Webseite des Online-Shops oder beim Kundenservice, ob er Ihnen die Umsatzsteuer erstatten kann. Alternativ schauen Sie in unseren Ratgeber zum Online-Shopping hinein. Dort führen wir alle uns bekannten Online-Händler auf, welche diese Steuer zurückerstatten. Der Ratgeber wird ständig aktualisiert und erweitert.
- Tragen Sie im Kundenkonto des Internet-Shops Ihren Wohnsitz in der Schweiz als Rechnungsadresse ein. Als Lieferadresse verwenden Sie Ihre deutsche Zustelladresse von MyPaketshop. Die finden Sie hier.
- Zeigen Sie bei der Ausfuhr die Ware in der Originalverpackung dem Deutschen Zoll. Der stempelt die Rechnung des Online-Händlers ab.
- Senden Sie die abgestempelte Rechnung zurück zum Online-Shop.
- Sie bekommen vom Händler nun eine Rechnung ohne Umsatzsteuer zugeschickt. Parallel dazu überweist er Ihnen das Geld. Es kann sein, dass er dafür eine geringe Gebühr erhebt.
- Einige Internet-Händler arbeiten mit Agenturen zusammen, die sich um die Mehrwertsteuer-Rückerstattung kümmern. In diesem Fall wenden Sie sich mit Ihrer abgestempelten Rechnung an diese Agentur. Das Geld gibt es dann meist sofort. Allerdings sind hier die Bearbeitungsgebühren relativ hoch.
Fristen für die Mehrwertsteuererstattung
Damit Schweizer sich die Mehrwertsteuer zurückholen können, müssen sie innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum ausreisen.
Die Einlösefrist für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung beträgt in Deutschland 4 Jahre.
Ausgeschlossen von der Erstattung sind:
Die Tax Free Formular (Ausfuhrschein)
Die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung ist in drei Bereiche aufgeteilt.
Im ersten Teil (A) macht der Verkäufer seine Angaben zur Ware und zum Geschäft und Sie geben Ihren Wohnsitz an.
Im zweiten Teil (B) bestätigt Ihnen der deutsche Zoll die Ausfuhr.
Im dritten Teil (C) wird die Ausfuhr des Zolls der BRD im Bestimmungsland bestätigt. Das ist beim deutsch-schweizerischen Grenzverkehr nicht notwendig.
Das „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr“ oder auch Tax-Free-Formular haben wir Ihnen hier zum Download verlinkt.
Haftungsausschluss:
MyPaketshop hat alle Informationen sorgfältig recherchiert und geprüft, trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen. Auch erbringen wir keine Leistungen, die gemäß Steuerberatungsgesetz und Rechtsberatungsgesetz den entsprechenden Berufsträgern vorbehalten sind.