Formulare mit Zollinhaltserklärung

Was ist eine Zollinhaltserklärung? Was unterscheidet die Formulare CN22 und CN23 voneinander? Wie wird eine Zollinhaltserklärung ausgefüllt? In unserem Ratgeber geben wir Ihnen zu diesen und anderen Fragen die Antworten.

Was ist eine Zollinhaltserklärung?

Die Zollinhaltserklärung ist ein Formular, das der Weltpostvertrag verlangt. In Ihr werden Inhalt und Wert einer Sendung aufgeführt. Damit kann der Zoll die länderspezifischen Zölle und Einfuhrumsatzsteuern ermitteln.

Beim Versand innerhalb der Europäischen Union wird keine Zollinhaltserklärung benötigt, aber sehr wohl, wenn Sendungen in die Schweiz gehen oder aus ihr Schweiz heraus geschickt werden.

Absender müssen die Inhaltserklärung für den Zoll außen an ihrer Sendung anbringen. Dafür nutzen sie das Formular CN22 oder CN23. Je nach Wert und Art der Sendung kommt eines der beiden zum Einsatz.

Der Unterschied zwischen Formular CN22 und CN23

Deutschland

Wenn Sie aus Deutschland ein Päckchen oder Brief in ein Land außerhalb der EU schicken wollen, dann benötigen Sie für Artikel oder Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 SZR (377,22 Euro – Stand 03/19) das Formular CN22. Liegt der Wert der Sendung über diesem Betrag oder handelt es sich um ein Paket, dann kommt das Formular CN23 zum Einsatz.

Schweiz

Senden Sie aus der Schweiz etwas nach Deutschland oder in ein anderes Land der Europäischen Union, dann können Sie das Formular CN22 für Briefsendungen (nicht für Pakete) bis zu einem Warenwert von 300 SZR (400 CHF – Stand 03/19) verwenden. Verschicken Sie ein Paket oder eine Briefsendung, die mehr kostet, dann verwenden Sie die Zollinhaltserklärung CN23.

Umrechnung SZR in Landeswährung

Die Abkürzung SZR bedeutet: Sonderziehungsrecht. Dabei handelt es sich um eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds. Der SZR richtet sich nach den fünf wichtigsten Weltwährungen US-Dollar, Euro, Yen, chinesischer Renminbi und britisches Pfund.

Welchem genauen Wert in Landeswährung die Grenze von 300 SZR entspricht verrät die Seite der Deutschen Post (Euro) und der Schweizer Post (Schweizer Franken).

Hier bekommen Sie die Formulare CN22 und CN23

Beide Formulare können Sie im Internet herunterladen.

Download-Links:
Zollinhaltserklärung CN22
Zollinhaltserklärung CN23

Kunden*innen der Schweizer Post können Ihre Zollinhaltserklärung auch über das Docucenter bestellen und sich kostenfrei zusenden lassen.

Links zur Formularbestellung im Docucenter:
CN22
CN23

So wird eine Zollinhaltserklärung ausgefüllt – online und offline

Die Erklärung für den Zoll über den Inhalt einer Sendung lässt sich direkt im Internet oder manuell ausfüllen. Wir erklären Ihnen beide Varianten, legen Ihnen aber den Weg über das Online-Formular ans Herz, da hier kaum Fehler passieren können.

Zu verwendende Sprache

Verwenden Sie bitte zum Ausfüllen der Erklärung die Sprache Englisch oder Sie informieren sich, welche Sprache der Zoll des Bestimmungslandes außerdem akzeptiert. Bei Sendungen in die Schweiz bzw. aus der Schweiz nach Deutschland funktioniert demnach auch Deutsch.

Inhaltserklärung online ausfüllen

Hermes, die Deutsche Post(DHL) und die Schweizer Post bieten für Privatpersonen einfache Online-Formulare an, um CN22 oder CN23 fachgerecht auszufüllen.

Beispiele, wie Sie online Erklärungen ausfüllen, finden Sie in unseren Kurzratgebern:

  1. CN23: Online-Zollinhaltserklärung ausfüllen – Deutsche Post / DHL
  2. CN22: Online-Zollinhaltserklärung für Brief – Schweizer Post
  3. CN23: Online-Zollinhaltserklärung ausfüllen – Hermes Online Portal

Inhaltserklärung für den Zoll ausdrucken und manuell ausfüllen

Inhaltserklärungen für internationale Sendungen lassen sich auch per Hand oder mit dem Drucker ausfüllen. Wir von MyPaketshop raten Ihnen aber von der handschriftlichen Methode ab. Nutzen Sie lieber Online-Formulare.

Beispiele, wie Sie manuell Erklärungen ausfüllen, finden Sie in unseren Kurzratgebern:

  1. So füllen Sie die Zollinhaltserklärung CN22 für ein Geschenk manuell aus
  2. So füllen Sie die Zollinhaltserklärung CN23 für Verkaufsware manuell aus

Dorthin muss die Zollinhaltserklärung

Die Zollinhaltserklärung wird immer außen an der Sendung befestigt. Stecken Sie dazu die Formulare in eine Klarsichttasche, die Sie am Karton oder Briefumschlag anbringen.

Der Weltpostverein empfiehlt die Dokumententasche für Zollinhaltserklärung CN 23 nicht oben auf dem Paket, sondern seitlich anzukleben.

Die Schweizer Post besteht außerdem für Sendungen mit dem Formular CN 22 auf den Aufkleber „Zollamtliche Prüfung gestattet“. Den können Sie hier kostenlos bestellen.

Liegt der Sendung eine Rechnung bei, dann gehört diese ebenfalls in die Klarsichttasche.

Häufige Fragen zur Zollinhaltserklärung

Ist eine Inhaltserklärung bei Geschenken notwendig?

Ja, auch wenn ein Geschenk den EU-Raum verlässt bzw. hineingeht, müssen die entsprechenden Formulare ausgefüllt werden.

Erfordern kostenlose Warenlieferungen eine Zollerklärung zum Inhalt?

Auch bei kostenlosen Lieferungen wie Werbung, Garantiefällen oder Mustern ist eine Erklärung für den Zoll erforderlich.

Brauche ich eine Inhaltserklärung für den Zoll auch bei Briefen?

Nein ist sie nicht, außer der Briefumschlag lässt nicht eindeutig erkennen, dass es sich um reinen Dokumentenversand handelt. Das ist etwa bei sehr großen, gepolsterten Umschlägen der Fall. Hier sollten Sie sicherheitshalber CN22 ausfüllen.

Muss ich beim Versand in die Schweiz oder aus der Schweiz eine Rechnung ausstellen?

Wenn Sie die zu verschickenden Waren verkauft haben, dann ja. Selbst wenn es nur ein Privatverkauf auf eBay war. Wie Privatpersonen auf eBay eine Rechnung erstellen können, lesen Sie hier.

In welcher Sprache verfasse ich die Handelsrechnung?

Für die Handelsrechnung nutzen Sie entweder Englisch oder die vom Empfängerland akzeptierte Sprache. Die Handelsrechnung gehört wie die Zollinhaltserklärung mit in die durchsichtige Dokumententasche außerhalb der Sendung. Mehr Informationen zur Handelsrechnung gibt es hier.

Ist die Grenze von 300 SRZ identisch mit der Zollfreigrenze?

Der Wert der Sendung von 300 SRZ entscheidet nur, ob Sie das Formular CN22 nutzen oder CN23. Die Zollfreigrenzen der Schweiz erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.

Was mache ich, wenn auf das Formular nicht meine ganzen Waren passen?

Sie können eine zweite Seite beispielsweise mit Hilfe einer Excel-Tabelle erstellen. Achten Sie nur darauf, dass Ihre Tabelle die gleichen Spalten und Bezeichnungen aufweist wie das Formular.

Gelten selbst erstellte Formblätter?

Sie können selbst erstellte Formulare anstatt der zum Download bereitstehenden Vordrucke verwenden. Achten Sie aber darauf, dass Ihre Formulare den Vordrucken der Post entsprechen – sie müssen also gleich aufgebaut sein und alle inhaltlichen Angaben ermöglichen.

Zollinhaltserklärung falsch ausgefüllt, wer haftet?

Es haftet immer der Absender für Schäden, die durch eine unzureichende oder falsch ausgefüllte Inhaltserklärung entstehen. Er ist außerdem dafür verantwortlich, sich über die Zollbestimmungen des Einfuhrlandes zu informieren.

In welcher Sprache muss die Inhaltserklärung für den Zoll ausgefüllt werden?

Füllen Sie das Formular in Englisch aus oder in der Amtssprache des Bestimmungslandes. Gehen Sendungen von Deutschland in die Schweiz oder umgedreht, dann wird auch Deutsch als Sprache akzeptiert.

Muss ich Zolltarifnummern auf der Inhaltserklärung angeben?

Wenn Sie als Privatperson versenden, müssen Sie keine Zolltarifnummern angeben. Versenden Sie als gewerblicher Anbieter, dann empfiehlt sich deren Verwendung, da die Zollabfertigung dann wesentlich schneller abläuft.

Hier finden Sie die Tarifnummern für Ihre Zollinhaltserklärung aus dem Warenverzeichnis des Außenhandels auf Deutsch.

So brauchen Sie keine Zollinhaltserklärung

In unserem Ratgeber haben Sie erfahren, wie Sie die Zollinhaltserklärung ausfüllen und anwenden. Doch ist das überhaupt notwendig?

Wenn Sie etwa in der Schweiz wohnen und in Deutschland online shoppen, dann muss der Internet-Händler für Ihre Bestellung das Formular CN23 ausfüllen. Dieser Aufwand ist gerade für kleinere Shops zu hoch. Deshalb verzichten Sie generell auf den Versand in die Schweiz. Doch Sie wollen diese Ware haben. Was können Sie tun?

Nutzen Sie die deutsche Lieferadresse von MyPaketshop. Sie erlaubt es Ihnen, in der ganzen EU zu bestellen, ohne dass der Internet-Händler aufwendige Zollformalitäten auf sich nehmen muss. Er sendet einfach alle an die grenznahe deutsche Lieferadresse und Sie holen dort Ihr Paket ab. So können Sie EU-weit bestellen, ohne auf die teuren Hürden des Versandes in die Schweiz Rücksicht nehmen zu müssen. Und für den Fall, dass Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bestellung bei MyPaketshop abzuholen, gibt es unseren Verzollungsservice. Der sendet Ihnen Ihr Päckli in die Schweiz.

Das Beste kommt zum Schluss: Wenn Sie aus der Schweiz etwas in die Europäische Union schicken wollen, dann geht das bei MyPaketshop auch. Wir haben eine DHL-Annahmestelle in unserem Geschäft. Geben Sie einfach dort Ihr Paket ab und wir kümmern uns um den Rest.

Haftungsausschluss:
MyPaketshop hat alle Informationen sorgfältig recherchiert und geprüft, trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen. Auch erbringen wir keine Leistungen, die gemäß Steuerberatungsgesetz und Rechtsberatungsgesetz den entsprechenden Berufsträgern vorbehalten sind.