Der Zoll-Stempel ist zurück: Mehrwertsteuer-Rückerstattung ab sofort wieder möglich
Während der Coronakrise stempelte der deutsche Zoll keine Ausfuhrzettel ab. Doch seit heute (2.06.2020) stehen die Zollbeamten wieder an ihren Stempelstationen. Weshalb Sie wieder da sind, wie es mit der Grenzöffnung weitergeht und wie Sie sich die deutsche Mehrwertsteuer von Ihren Einkäufen zurückholen können, verraten wir jetzt.
Darum stempelte der deutsche Zoll nicht
Im Zuge der COVID-19 Pandemie wurde die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz geschlossen. Zwar war der Grenzübertritt aus beruflichen oder gewerblichen Gründen möglich, doch Freunde und Verwandte besuchen oder schnell mal im Nachbarland shoppen, ging nicht. Entsprechend stempelte der deutsche Zoll auch keine Ausfuhrzettel mehr ab. Er hatte genug mit den Grenzkontrollen zu tun und es gab so gut wie keine Nachfrage nach den Stempeln.
Jetzt ist der Stempel zurück
Zwar sind die Grenzen für Einkaufstourist*innen noch nicht geöffnet, aber wer aus triftigen Gründen einreist, darf in Deutschland auch einkaufen. Bei der Ausreise können Sie sich den grünen Zettel oder die Rechnung des Online-Shops seit heute (2.06.2020) wieder abstempeln lassen.
Beispiele für triftige Gründe:
- Besuch von Verwandten
- Pflege von Angehörigen
- Berufliche Gründe / Berufspendler
- Arzt-/Zahnarzttermin
Achtung: Wer nur zum Einkaufen nach Deutschland kommt und vom Schweizer Zoll mit seinen Einkäufen erwischt wird, zahlt eine Busse von 100 CHF.
Wie geht es mit der Grenzöffnung weiter?
Die vollständige Öffnung der Deutsch-Schweizer Grenze soll am 15. Juni 2020 stattfinden. Ab dann ist auch der Einkaufstourismus wieder erlaubt und es wird keine Busse mehr erhoben. Natürlich müssen weiterhin auf beiden Seiten der Grenze die Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden, um eine Ansteckung mit COVID-19 zu vermeiden.
Lange Schlange am Zoll zu erwarten
Bitte bedenken Sie, dass die vollständige Grenzöffnung sehr wahrscheinlich einen Ansturm auf Geschäfte sowie deutsche Lieferadressen auslösen wird. Entsprechend werden sich auch lange Schlangen beim deutschen Zoll bilden. Wir raten deshalb dazu, die typischen Stosszeiten für den Einkauf zu meiden. Das gilt besonders für den Samstag (20.06.20) nach der Grenzöffnung.
Wie funktioniert die Mehrwertsteuer-Rückerstattung?
- Ausfuhrschein abgestempelt, aber wie geht es weiter?
In unserem Blogpost: So funktioniert die Mehrwertsteuer Rückerstattung erklären wir Ihnen, was Sie tun müssen. Ausserdem haben wir einen vollständigen Ratgeber erarbeitet, der die Abläufe und Hintergründe übersichtlich erklärt: Ausfuhr und Erstattung der deutschen Mehrwertsteuer – Ratgeber für Schweizer - Weitere Fragen zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung?
Wir haben die wichtigsten Fragen zur Rückerstattung der Umsatzsteuer beantwortet. Hier finden Sie alle Antworten: Die wichtigsten Fragen zum Thema Mehrwertsteuer-Rückerstattung. - Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei Amazon-Bestellungen
Wenn Sie wissen wollen, wie Sie die Mehrwertsteuer zurückbekommen, wenn Sie bei Amazon bestellen, dann ist dieser Artikel genau das Richtige für Sie: In 4 Schritten zur MwSt-Erstattung bei Amazon - Der Online-Shop erstattet keine Mehrwertsteuer?
Natürlich haben Händler*innen das Recht, die Mehrwertsteuer nicht zurückzuerstatten. Aber oft ist Unwissenheit der Grund für diese Weigerung. Empfehlen Sie unseren Ratgeber „Mehrwertsteuerrückerstattung: So gewinnen deutsche Händler mit Nettopreisen Schweizer Kunden“. Vielleicht lässt sich der Online-Shop oder Händler*in vor Ort damit umstimmen. - War da nicht noch was mit dieser Bagatellgrenze?
Richtig, seit 1. Januar 2020 gilt, dass Bewohner*innen der Schweiz nur die deutsche Mehrwertsteuer erstattet bekommen, wenn der Rechnungswert über 50 Euro liegt. Alle diesbezüglichen Fragen beantwortet Ihnen unser Ratgeber: Sicher durch den Zoll: Alle Fragen und Antworten zur Bagatellgrenze - Gibt es so eine Art Musterantrag für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer?
Ja, den gibt es. Sie können hier einen Musterantrag für Ihre*n Händler*in herunterladen.
Das war es für heute
Soweit unser Update zur Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer. Nächste Woche Dienstag geht es in unserem Blog um die Grenzöffnung am 15. Juni für Einkaufstouristen. Wir verraten Ihnen, welche Corona-Maßnahmen in Deutschland gelten und wie MyPaketshop es schafft, dass Sie schnell Ihre Bestellung abholen können.