Ende der Mehrwertsteuerrückerstattung?
Ein Entscheid der deutschen Behörden verunsichert Schweizer Konsumenten. Die Bundesfinanzdirektion Nord hat die Mehrwertsteuerrückerstattung nach Online-Einkäufen in Deutschland Anfang September 2015 in Frage gestellt. Was ist der aktuelle Stand? Und wie geht es für die Inhaber einer deutschen Lieferadresse jetzt weiter?
Mit einer Lieferadresse in Deutschland können Kunden aus der Schweiz grundsätzlich weltweit in Onlineshops bestellen und sich ihre Einkäufe an MyPaketshop nahe der Grenze schicken lassen. Mehr dazu unter Deutsche Lieferadresse – so gehts. Wie auch beim Einkaufen im Detailhandel vor Ort war es den Kunden bisher möglich, sich die deutsche Mehrwertsteuer anschliessend erstatten zu lassen.
Einkaufen mit einer deutschen Lieferadresse
Das Einkaufen mit einer deutschen Lieferadresse hat viele Vorteile für in der Schweiz lebende Konsumenten. Man bestellt online in Deutschland und auf der ganzen Welt und holt die Einkäufe aus dem deutschen Postfach dann ab, wenn es einem passt. So spart man neben den hohen Versandkosten auch Zoll- und Importgebühren und profitiert garantiert von günstigen Euro-Preisen.
Um die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% erstattet zu bekommen, mussten die Konsumenten bislang lediglich die Originalrechnung des online getätigten Kaufes beim deutschen Zoll abstempeln lassen und diese zurück an den Absender schicken. Der Händler überwies daraufhin den Mehrwertsteuerbetrag zurück in die Schweiz. Die Finanzdirektion urteilte jetzt:
Online-Shopper aus der Schweiz dürfen keine Mehrwertsteuerbefreiung erhalten, da der Kauf von ausserhalb der EU erfolgt.
Steuerfreie Ausfuhren gelten demnach nur für Einkäufe, die der Abnehmer vor Ort selbst tätigt. Derzeit wird noch abgeklärt, ob die neue Rechtsauffassung der Bundesfinanzdirektion gegen das Freihandelsabkommen CH-EU verstösst. Laut diesem dürfen nämlich keine weiteren Abgaben oder Steuern erhoben werden. Simon Kühn, Gründer und Geschäftsführer des lizenzierten Postfachservices MyPaketshop in Bad Säckingen, ist optimistisch: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bereits der letzte Stand der Dinge ist. Aber wie auch immer ein Gericht schlussendlich entscheiden wird: Unsere Kunden sind bislang sehr gelassen. Sie sehen sogar ohne Mehrwertsteuerrückerstattung genügend Gründe, die für eine deutsche Lieferadresse sprechen.“
TV-Bericht von Tele M1 zur Mehrwertsteuerrückerstattung
Der TV-Sender Tele M1 hat anlässlich des Entscheids der Bundesfinanzdirektion einen Bericht über die Mehrwertsteuerrückerstattung ausgestrahlt. Im Interview nimmt MyPaketshop-Inhaber Simon Kühn zur aktuellen Thematik Stellung. Den Bericht in voller Länge sehen Sie im unten eingebetteten Video.
Deutsche Mehrwertsteuer: Wie geht es weiter?
Interessiert Sie, was die rechtliche Abklärung bezüglich der Mehrwertsteuerrückerstattung für Online-Shopper ergeben hat? Wir halten Sie auf dem Laufenden: Alles über den aktuellen Stand zur Erstattung lesen Sie in unserem Artikel zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung oder Sie nutzen unseren Ratgeber zum Thema.
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