Update: So funktioniert die Mehrwertsteuer Rückerstattung
Die meisten deutschen Händler garantieren ihren Schweizer Kunden nach dem Kauf die Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Wie funktioniert das? Ist das auch beim Online-Shopping möglich? Und von welcher Mehrwertsteuer ist hier überhaupt die Rede?
Mehrwertsteuer Rückerstattung beim Einkauf in Deutschland
Es gibt zunächst einmal zwei Arten von Mehrwertsteuer in Deutschland: Für Güter des täglichen Bedarfs, also vor allem Grundnahrungsmittel, beträgt der Mehrwertsteuersatz 7%. Für alle anderen Waren liegt er bei 19%.
Die meisten Geschäfte in Grenznähe und auch viele Online-Händler in Deutschland bieten Schweizer Kunden das steuerfreie Einkaufen an. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Es handelt sich um eine Serviceleistung. Am besten informieren Sie sich gegebenenfalls vor Ihrem Kauf bei dem betreffenden Händler, ob Sie eine Erstattung erhalten. Dabei heißt Erstattung nicht, dass Sie die Mehrwertsteuer gar nicht erst zahlen müssen. Es bedeutet, dass Sie nach der Ausfuhr der Ware in die Schweiz die Umsatzsteuer vom betreffenden Händler zurückerhalten. Dazu ist es nicht nötig, einen weiteren Einkauf zu tätigen. Die meisten Geschäfte vergüten die Mehrwertsteuer in bar, wenn Sie den Ausfuhrnachweis zur Quittung vorweisen können.
Voraussetzungen für die Erstattung
Drei Voraussetzungen müssen für die Erstattung der Mehrwertsteuer erfüllt sein:
- Sie können Ihren Wohnsitz in der Schweiz nachweisen. Dazu prüft die Zollstelle den Pass oder Personalausweis (ID). Zwar geht aus einem Schweizer Pass/ID nicht die genaue Wohnadresse des Inhabers hervor, aber dem deutschen Zoll genügt der Vermerk des Bürger- oder Heimatorts. Im Endeffekt ist ihm wichtig, dass sich aus dem Grenzübertrittspapier das Wohnland (Schweiz) ergibt.
- Sie führen die gekauften Waren persönlich innerhalb von 3 Monaten in die Schweiz aus.
- Der Wert Ihres Einkaufs in Deutschland/EU übersteigt 50 Euro (mehr Infos dazu unter: Bagatellgrenze)
Ausgenommen von der Erstattung sind:
- Dienstleistungen, die Sie in Deutschland in Anspruch genommen haben, wie Hotel- und Restaurantbesuch oder Fahrten mit Bus und Bahn.
- Waren, mit denen Sie Ihr privates Fahrzeug ausgerüstet haben, wie etwa Stoßstangen, Außenspiegel, Abschleppseil und Verbandskasten.
- Produkte, die zur Versorgung eines Fahrzeugs notwendig sind, wie beispielsweise Kraftstoff, Motoröl oder Pflegemittel.
Hinweis: Es gibt die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer auch bei Autoteilen zurückerstattet zu bekommen. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Ratgeber: Ratgeber zur Rückerstattung der Umsatzsteuer bei Fahrzeugteilen und Reparaturen.
Unser Tipp:
Nehmen Sie das Formular zur Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung ausgedruckt mit, denn Sie können nicht unbedingt damit rechnen, dass es der Händler vorrätig hat.
Wie funktioniert die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung?
Interessant sind die Teile A und B des Formulars. Im Teil A macht der Verkäufer seine Angaben zum Kaufgeschäft. In Teil B bestätigt die Ausgangszollstelle an der Außengrenze der Europäischen Union (einschließlich Abflughäfen und Seehäfen) die Ausfuhr der Ware. In Deutschland erfolgt dies durch das Setzen des EG-Dienstsiegels. Dazu müssen Sie die auszuführenden Gegenstände an der Ausgangszollstelle zeigen.
Wie ist das mit der Bagatellgrenze?
Seit 01. Januar 2020 gilt laut § 6 Abs. 3a UStG für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung eine Bagatellgrenze von 50 Euro. Beträgt der Einkaufswert weniger, wird die deutsche Umsatzsteuer nicht erstattet. Wir haben alle Infos und die wichtigsten Fragen zur Bagatellgrenze in diesem Ratgeber-Beitrag zusammengetragen.
Muss ich meine Adresse und die Ausweisnummer in das Tax-Free-Formular eintragen?
Das Formular verlangt Ihren Namen, Ihre Adresse und Ausweisnummer. Das alles sollten Sie genau eintragen bzw. vom Servicepersonal des Geschäftes eintragen lassen. Falls ein Detail dabei nicht stimmt, kann das Geschäft die Rückerstattung verweigern. (vgl. Mehrwertsteuer Rückerstattung: 5 Tipps zum Einkauf im Ausland)
Gibt es eine Mehrwertsteuerrückerstattung auch beim Online-Einkauf?
Ja. Wenn Sie Ihre Waren zu MyPaketshop senden lassen, dann führen Sie diese persönlich aus. Durch diesen Vorgang sind Sie berechtigt, sich dafür die Mehrwertsteuer zurückerstatten zu lassen. Hier sollten Sie vorher beim Online-Händler nachfragen, ob er eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung benötigt oder ob ihm die durch den deutschen Zoll mit dem EG-Dienstsiegel versehende Rechnung genügt.
Nach der Erfahrung vieler unserer Kunden genügt die vom deutschen Zoll abgestempelte Rechnung des Online-Shops. Wichtig! Aus der Rechnung des Online-Händlers muss hervorgehen, dass Ihre Wohnadresse in der Schweiz liegt. Geben Sie also als Rechnungsadresse bei der Bestellung immer Ihre Heimatadresse an. Sollte das aus bestimmten Gründen nicht gehen oder haben Sie es schlichtweg versäumt ihre Wohnadresse als Rechnungsadresse anzugeben, dann nutzen Sie auf jeden Fall eine Ausfuhrbescheinigung (Grüner Zettel).
Wie bekomme ich das Geld?
Wenn Sie bei einem Online-Händler Ihre Ware bestellt haben, dann ist auch der für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer verantwortlich. Dazu senden Sie ihm die Rechnung mit dem Zollstempel zurück. Der Händler erstellt Ihnen eine neue Rechnung ohne Mehrwertsteuer und sendet sie Ihnen zu. Die Mehrwertsteuer überweist er Ihnen. In den meisten Fällen erhebt er dafür eine kleine Gebühr.
Wie hoch ist die Gebühr für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung?
Jeder Händler bestimmt selbst, welche Servicegebühr er erhebt und ob er überhaupt eine verlangt. Um einen Richtwert zu haben, hier die Servicegebühr für die Rückerstattung der deutschen Umsatzsteuer bei dm.
Beim Drogeriemarkt beträgt die Gebühr 95 Cent. 1,20 Euro kommen dazu, wenn Sie die Frankierung des Briefes vergassen. (Foto: Infoplakat dm-Geschäft)
Es ist außerdem möglich, sich die Mehrwertsteuer über ein Service-Unternehmen wie Global Blue oder PREMIER tax free zurückzuholen. Hier erhalten Sie aber nur einen Teil der Mehrwertsteuer zurück, da das Unternehmen nicht unerhebliche Bearbeitungsentgelte erhebt.
Ist der Händler verpflichtet, mir die Mehrwertsteuer zurückzuerstatten?
Nein, das ist er nicht. Es ist ein reines Service-Angebot des Online-Shops. Natürlich macht er dadurch seine Preise attraktiver für seine Schweizer Kunden, da sie 7 bzw. 19 Prozent weniger zahlen müssen. Fragen Sie im Zweifelsfall vorher beim Online-Händler nach, ob er Ihnen die Mehrwertsteuer zurückerstattet.
Frist: Bis wann muss ich beim Händler die Mehrwertsteuer zurückfordern?
Der Händler bestimmt selbst den Zeitraum, in welchem Sie die Umsatzsteuer von ihm zurückfordern können. In der Regel sind es 6 Monate, andere Händler bieten auch 12 Monate an. Beim Dienstleister Global Blue sind es sogar 3 Jahre. (Hier mehr Infos.)
Einen gesetzlich festgeschriebenen Mindestzeitraum, den der Händler anbieten muss, gibt es nicht.
Kann das deutsche Konsulat mir die Mehrwertsteuer zurückerstatten?
Nein, das deutsche Konsulat erstattet keine Mehrwertsteuer zurück. Sie können sich dort maximal eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen lassen, wenn Sie diese beim deutschen Zoll nicht eingeholt haben. (Hier finden Sie weitere Informationen.)
Muss ich in der Schweiz die Mehrwertsteuer für meine Bestellung zahlen?
Das kommt darauf an, ob Sie die Bestellung zu einer deutschen Lieferadresse wie MyPaketshop senden lassen oder direkt zu sich in die Schweiz.
Fall 1: Lieferung zu MyPaketshop
Beträgt der Netto-Einkaufswert Ihrer Waren mehr als 300 CHF, müssen Sie diese beim Schweizer Zoll angeben. Es fällt dann die Schweizer Mehrwertsteuer an, die der Zoll kassiert. Der Netto-Einkaufswert ist der Preis Ihrer Waren (bei Onlinebestellungen inkl. Versand) minus der deutschen Mehrwertsteuer. Ist der Nettopreis geringer als 300 CHF, müssen Sie die Waren nur beim Zoll deklarieren, sofern es sich um zollpflichtige Produkte handelt, wie Alkohol, Tabak oder Fleisch. Für diese Warengruppen gelten nämlich bestimmte Freimengen. Haben Sie keine zollpflichtigen Artikel dabei und liegt deren Netto-Einkaufswert unter 300 CHF, können Sie den Zoll ohne Abgaben passieren.
Fall 2: Direkte Lieferung in die Schweiz per Post, DHL usw.
Beträgt der netto Rechnungswert mehr als 65 CHF, dann wird die Schweizer Mehrwertsteuer fällig.