Käuferschutz 🔒: Vorteile und Fallstricke
Ware bestellt, bezahlt und nicht erhalten? Falsches oder defektes Produkt bekommen? Der Käuferschutz hilft, allerdings nicht immer. Was leisten die verschiedenen Käuferschutz-Anbieter? Und was müssen Sie beachten? Wir verraten es Ihnen.
Inhalt:
- Wer bietet Käuferschutz an?
- Vorweg: Käuferschutz ist unabhängig von Ihren Verbraucherrechten
- Käuferschutz-Anbieter im Vergleich
- Kein Käuferschutz bei PayPal-Zahlungsart: Geld an Freunde oder Familie
- Problem bei Visa- oder Mastercard “Chargeback”
- Käuferschutz macht Online-Shopping sicherer, wenn Sie die Fallstricke vermeiden
Wer bietet Käuferschutz an?
Käuferschutz wird von Zahlungsdienstleistern, Marktplätzen und Siegeln für Webshops angeboten. Für diesen Artikel haben wir die Konditionen folgender Käuferschutz-Anbieter miteinander verglichen.
Zahlungsdienstleister
Wenn Sie mit den genannten Dienstleistern eine Ware im Internet bezahlen – profitieren Sie automatisch vom Käuferschutz.
- PayPal
- Klarna
- Paydirekt
- Amazon Payments
- Visaoder Mastercard “Chargeback” (beachten Sie unsere Hinweise zu “Chargeback” am Ende dieses Artikels)
Marktplätze
- ebay bietet bei Zahlung mit PayPal, Kreditkarte, Lastschrift, Google Pay und Apple Pay sowie bei allen Artikeln mit eBay-Garantie einen Käuferschutz an. Die Zahlungsabwicklung muss aber direkt über ebay laufen.
- Amazon gewährleistet bei Zahlung über seine Plattform ebenfalls einen Käuferschutz.
Siegel für Webshops
- Trusted Shops: Internetshops mit diesem Siegel bieten einen Käuferschutz über den Siegelbetreiber an.
Vorweg: Käuferschutz ist unabhängig von Ihren Verbraucherrechten
Alle Käufer*innen haben Rechte gegenüber dem Online-Shop, bei dem sie bestellen. Der Käuferschutz ist lediglich eine Ergänzung dazu.
Mehr Informationen zu Ihren Verbraucherrechten beim Online-Shopping finden Sie in unserem Artikel: Die 13 wichtigsten Verbraucherrechte beim Onlinekauf in Deutschland
Käuferschutz-Anbieter im Vergleich
1. Ware bestellt und bezahlt, aber kommt nicht
Das ist wohl der typischste Fall für den Käuferschutz: Sie bestellen und bezahlen eine Ware, aber die wird nicht geliefert. Hier bekommen Sie dank des Schutzes Ihr Geld zurück. Dazu müssen Sie dem Käuferschutz-Anbieter den Fall melden.
Alle oben genannten Anbieter zahlen Ihnen bei Nichtlieferung das Geld zurück. Es gibt aber deutliche Unterschiede bei der maximalen Erstattungssumme und den Ausnahmen.
Anbieter | maximale Erstattung | Keine Erstattung für | Frist ab Lieferung bzw. Bestellung |
---|---|---|---|
Klarna | 100 % | Alkohol, Tabakwaren, Zeitungen/Zeitschriften | 90 Tage ab Bestellung |
Amazon Payments | 2500 € | Dienstleistungen, Gutscheine, digitale Produkte | 75 Tage ab Bestellung |
Visa- oder Mastercard “Chargeback” | 100 % (mehr dazu siehe unten) | – | 120 Tage ab letztgenanntem Lieferdatum |
PayPal | 100 % außer Händler*in weist Versand an Käufer*in nach | Alkohol, Tabakwaren, Gutscheine, Fahrzeuge, Zeitungen/Zeitschriften, Wetten/Glücksspiel | 180 Tage ab Abbuchung |
Paydirekt | 100 % außer Händler*in weist Versand an Käufer*in nach | Dienstleistungen, Alkohol, Tabakwaren, Gutscheine, Arzneimittel, digitale Produkte, Zeitungen/Zeitschriften, Beförderungsunterlagen, Wetten/Glücksspiel | 30 Tage ab Abbuchung |
Trusted Shops | 100 € (Basic); 20.000 € (Plus)* | Beförderungsunterlagen | 30 Tage (Basic); 60 Tage (Plus)* ab Bestellung |
Amazon | 100 % (Amazon); 2.500 € (Marketplace) | Dienstleistungen, Gutscheine, digitale Produkte | 90 Tage ab letztgenanntem Lieferdatum |
ebay | 100 % | Dienstleistungen, Gutscheine, digitale Produkte, Fahrzeuge, Beförderungsunterlagen, Wetten/Glücksspiel | 30 Tage ab Falleröffnung |
Erläuterung zu “Händler*in weist Versand an Käufer*in nach”: Wenn die Händler*innen nachweisen können, dass die Ware an die Kund*innen geschickt wurde, greift bei PayPal und Paydirekt kein Käuferschutz. Dann ist die Ware wohl auf dem Versandweg verloren gegangen und es springt vielleicht das Versandunternehmen ein – Stichwort: Nachforschungsauftrag.
2. Falsche, mangelhafte Ware geliefert
Ein neues iPhone bestellt, aber nur ein Notizbuch erhalten? Oder der Staubsauger bläst den Dreck raus, statt ihn einzusaugen? Das sind klare Fälle für den Käuferschutz.
Wichtig damit Ihnen das Geld erstattet wird!
- Die mangelhafte oder falsch gelieferte Ware zurücksenden.
- Immer einen versicherten Rückversand wie Paket oder Einschreiben wählen. Nur dann haben Sie einen Nachweis über den Versand.
- Die Mängel fotografisch oder mit Video festhalten, um diese zu beweisen.
Anbieter | Erstattung | Erstattung Rücksendekosten | Frist |
---|---|---|---|
Klarna | Ja | Nein | 90 Tage ab Lieferung |
Amazon Payments | Ja | Nein | 14 Tage ab Lieferung |
Visa- oder Mastercard “Chargeback” | Ja | Nein | 120 Tage ab Lieferung |
PayPal | Ja | Ja (Sie müssen diesen Service einmalig aktivieren. Er gilt für maximal 12 Rücksendungen im pro Jahr und maximal 25 Euro pro Rücksendung.) | 180 Tage ab Abbuchung |
Paydirekt | Nein | Nein | – |
Trusted Shops | Ja | Nein | 14 Tage ab Lieferung |
Amazon | Ja | Ja (Keine Erstattung bei Artikeln unter 40 €, die weder Bekleidung, Schuhe, Handtaschen, Schmuck oder Uhren sind.) | 14 Tage ab Lieferung |
ebay | Ja | Ja, (Artikel falsch beschrieben, defekt oder beschädigt; auch bei Ebay-Plus-Programm oder Ebay-Plus-Artikeln) | 30 Tage ab Falleröffnung |
Vorsicht bei Geld zurück durch Käuferschutz – auch Online-Shop hat Rechte
Unabhängig vom Käuferschutz hat auch der Online-Shop Rechte. Er kann nämlich auf der Erfüllung des Kaufvertrags bestehen. Ist beispielsweise die Ware defekt, darf der Shop Ihnen eine Ersatzlieferung oder Reparatur anbieten. Selbst wenn Sie das Geld schon durch den Käuferschutz zurückerhalten haben, kann der Verkäufer darauf bestehen, dass Sie die reparierte Ware oder Ersatzlieferung statt dessen annehmen und bezahlen. Sie sind immerhin ein Kaufvertrag eingegangen.
Deshalb unser Tipp: Widerrufen Sie bei mangelhafter Ware Ihren Kauf innerhalb von 14 Tagen beim Online-Shop. Dann kann dieser auch nicht mehr auf einer Erfüllung des Kaufvertrags bestehen.
3. Widerruf und Rücksendung, aber kein Geld vom Online-Shop
Sie haben Ihren Kauf widerrufen, die Ware zurückgesendet und der Online-Shop erstattet Ihnen den Kaufpreis nicht? Das ist ebenfalls ein Fall für den Käuferschutz.
Wichtig: Sie müssen die Ware nachweisbar (Sendungsverfolgung) an den Shop zurück gesendet haben. Das muss innerhalb des 14-tägigen Widerrufsfrist geschehen sein, außer der Händler oder die Händlerin bietet ein längeres Widerrufsrecht an.
Anbieter | Erstattung | Erstattung Rücksendekosten | Frist |
---|---|---|---|
Klarna | Ja | Nein | 90 Tage ab Rücksendung |
Amazon Payments | Ja | Nein | 75 Tage ab Bestellung |
Visa- oder Mastercard “Chargeback” | Ja | Nein | 120 Tage ab Stornierung bzw. Rücksendung |
PayPal | Nein | Nein | – |
Paydirekt | Nein | Nein | – |
Trusted Shops | Ja | Nein | 30 Tage (Basic); 60 Tage (Plus)* ab Bestellung |
Amazon | Ja | Ja (Keine Erstattung bei Artikeln unter 40 €, die weder Bekleidung, Schuhe, Handtaschen, Schmuck oder Uhren sind.) | 90 Tage ab letztgenanntem Lieferdatum |
ebay | Ja | Ja, (Artikel falsch beschrieben, defekt oder beschädigt; auch bei Ebay-Plus-Programm oder Ebay-Plus-Artikeln) | 30 Tage ab Falleröffnung |
Kein Käuferschutz bei PayPal-Zahlungsart: Geld an Freunde oder Familie
Bittet Sie ein Verkäufer oder eine Verkäuferin statt des normalen PayPal-Zahlwegs die Funktion “Geld an Freunde oder Familie” zu nutzen, haben Sie keinen Käuferschutz. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit werden Sie die Ware niemals erhalten.
Mehr über fiese Betrugsmaschen erfahren Sie in diesem Beitrag: Vorsicht Falle: Betrug durch Verkäufer bei eBay Kleinanzeigen!
Problem bei Visa- oder Mastercard “Chargeback”
Der Käuferschutz per “Chargeback” ist theoretisch sehr gut und umfassend, doch leider gibt es einen Haken. Sie müssen sich mit Ihrem Problem an die Bank wenden, von der Sie die Kreditkarte erhielten. Dort werden die Kund*innen oft vertröstet oder “man weiß von nichts”. Es kann ein langer Weg werden, um an sein Geld zu kommen. Direkt an Visa oder Mastercard zu wenden, bringt nichts. Der Weg beim “Chargeback” geht immer über das kreditkartenausgebende Institut.
Weitere Infos zum Chargeback-Verfahren und wie Sie richtig vorgehen, finden Sie in diesem Beitrag der Stiftung Warentest: Das Chargeback-Verfahren nutzen: So reklamieren Sie wirkungsvoll
Käuferschutz macht Online-Shopping sicherer, wenn Sie die Fallstricke vermeiden
- Beachten Sie immer die Fristen.
- Sichern Sie Beweise (Foto, Video).
- Rückversand immer mit Sendungsverfolgung.
- Treten Sie mit dem Online-Shop über die Plattformen des entsprechenden Käuferschutz-Anbieters in Kontakt.
Wenn Sie diese Tipps beherzigen, dann klappt es auch mit dem Käuferschutz.
Und nächste Woche verraten wir Ihnen
Wie Sie bei ebay bestellen können und damit sogar die Umwelt schonen. Mehr erfahren Sie am kommenden Freitag.