Transportschäden am Paket oder Inhalt – das können Sie tun
Wenn das bestellte Geschirr kaputt und im Karton eine riesige Delle ist, dann stellt sich die Frage: Was tun bei Transportschäden?
Was sind Transportschäden?
Von Transportschäden sprechen wir, wenn eine Lieferung während des Transportes beschädigt wird. Das kann beispielsweise ein Geschirr-Set aus Porzellan sein, das beim Umlagern der Pakete im Logistikzentrum des Transportunternehmens mehrere Meter in die Tiefe stürzt. Der Aufprall führt dazu, dass Teile des Sets kaputtgehen.
Es gibt zwei Arten von Transportschäden:
1. Offensichtliche Schäden
In diesem Fall ist an der Transportverpackung ein deutlicher Schaden zu erkennen, etwa ein Loch im Karton aus dem der Paketinhalt quillt.1
2. Versteckte Schäden
Hier ist von außen nichts zu sehen. Der Schaden fällt erst auf, wenn das Paket geöffnet wird.2
Kontrolliert MyPaketshop auf Transportschäden?
Natürlich können wir versteckte Transportschäden nicht entdecken. Als zertifizierter Postdienstleister halten wir uns strikt an das Postgeheimnis und schauen deshalb nicht in Ihre Sendung.
Sind offensichtliche Schäden am Paket, dann verweigern wir die Annahme und informieren die entsprechende Kundin. Nur können wir nicht jedes einzelne Paket kontrollieren, denn bei uns kommen täglich bis zu 1000 Pakete an. Die meisten werden in großen Rollcontainern angeliefert. Wir arbeiten sie anschließend ins System ein. Falls wir dabei einen Schaden entdecken, informieren wir Sie umgehend.
Was tun bei einem Transportschaden?
Zunächst kommt es darauf an, wer für den Schaden haftet. Das ist nämlich unterschiedlich, je nachdem wer Empfänger und wer Absender ist.
1. Haftung bei Versand von einem Unternehmen zu einem anderen Unternehmen
Hier trägt der Käufer, also der Empfänger, das Transportrisiko, außer mit dem Verkäufer wurde etwas anderes ausgemacht. Der Verkäufer muss nur sicherstellen, die Ware dem Transportunternehmen ohne Mängel zu übergeben. Zu einer mängelfreien Übergabe gehört auch, dass die Ware entsprechend sicher verpackt ist.3
2. Haftung bei Versand von Unternehmen (Online Shop) zu Privatperson
Bei einem Verkauf an eine Privatperson trägt die gewerbliche Verkäuferin das Transportrisiko. Sie muss also sicherstellen, dass die Ware ordnungsgemäß ankommt.4
Leider gibt es Verkäufer, die sich mit ihren AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) aus der Affäre ziehen wollen. Sie schreiben beispielsweise hinein, dass das Transportrisiko beim Kunden liegt. Das ist unzulässig. In diesem Fall kann ein Rechtsbeistand weiterhelfen. 5
3. Versand von privat zu privat
Hier haftet wieder der Käufer, also Empfänger. Allerdings muss die Verkäuferin sich an die Absprachen halten. Sie darf beispielsweise nicht ein Paket unversichert versenden, obwohl ein versicherter Versand ausgemacht war.6
Die meisten unserer Kund*innen sind auf der sicheren Seite bei Transportschäden
Da fast alle unserer Kundinnen und Kunden ihre Ware als Privatperson bei Online-Shops bestellen, sind sie fein raus. Sie können einfach eine kaputte oder defekt Ware, wegen Mängel zurücksenden und ersetzen lassen. Oder Sie widerrufen den Kauf gleich komplett und lassen sich das Geld erstatten.
Schwieriger wird es, wenn Sie von einer Privatperson, etwa über ebay-Kleinanzeigen, etwas kaufen und die Ware beim Transport beschädigt wird. Wenn hier eindeutig feststeht, dass der Artikel mangelhaft verpackt war, dann haftet in jedem Fall der Verkäufer. Machen Sie bitte Fotos von der mangelhaften Verpackung, um ggf. Beweise zu haben.
Ist alles gut verpackt gewesen und der Karton beispielsweise massiv beschädigt, dann sieht es definitiv nach einem Transportschaden aus. Hier muss der Verkäufer aktiv werden und vom Transportunternehmen Schadenersatz verlangen. Auch in diesem Fall sollten Sie Beweisfotos machen und dem Absender zukommen lassen.
Wenn Sie als Unternehmen bei einem anderen Unternehmen etwas ordern und die Bestellung wird beim Transport beschädigt, informieren Sie bitte den Verkäufer. In der Regel wird da schnell eine unkomplizierte Lösung gefunden.
Was tun, wenn bei der Rücksendung ein Transportschaden auftritt?
Nach einem Widerruf und der anschließenden Rücksendung der Ware trägt der Unternehmer das Risiko für eventuelle Transportschäden. Allerdings wird auch vom Verbraucher erwartet, dass er die Ware für die Rücksendung ausreichend sicher verpackt, um Transportschäden zu vermeiden. Dies bedeutet, dass sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher eine gewisse Verantwortung tragen, um sicherzustellen, dass die Ware während des Rücktransportes geschützt ist.7
Private Onlinebesteller haben bei Transportschäden die besten Karten
Da ein Transportschaden die Bestellung beschädigt, können Privatpersonen beim Online-Shops die Sendung reklamieren. Die Ware ist ja dann in einem mangelhaften Zustand. Sie müssen sich nicht mit dem Transportunternehmen auseinandersetzen.
Wenn Sie von Privatpersonen kaufen oder als Unternehmen ordern, dann ist eine Auseinandersetzung mit dem Absender notwendig, um eine Lösung zu finden. Sie als Empfänger haben kaum Möglichkeiten, direkt vom Transportunternehmen einen Schadensersatz zu erhalten.
Und nächste Woche im Blog:
Hören Sie gern Musik? Dann wird unser Blog-Artikel in der nächsten Woche etwas für Sie sein. Wir zeigen Ihnen, was Sie beim Bestellen von Schallplatten beachten müssen, gerade wenn Sie gebrauchtes Vinyl ordern. Außerdem verraten wir Ihnen, wie Sie alte und verdreckte Platten wieder auf Vordermann bringen. Bis nächste Woche.
Quellen:
- Vgl. pamyra: „Transportschaden“, https://www.pamyra.de/transportschaden, Abruf am: 03.11.23 ↩︎
- Vgl. ebd. ↩︎
- Vgl. Händlerbund: „Wer trägt das Risiko bei Transportschäden und -verlust?“, https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3929-transportschaeden-faq, Abruf am: 03.11.23 ↩︎
- Vgl. Advocard: „Paket beschädigt: Wer haftet bei Transportschäden?“, 22.11.21, https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/paket-beschaedigt-wer-haftet-bei-transportschaden/, Abruf am: 03.11.23 ↩︎
- Vgl. ebd. ↩︎
- Vgl. ebd. ↩︎
- Vgl. Onlinehändler News: „Das Wichtigste zu Rechten und Pflichten bei Transportschäden“ von: Julia Petronis, 22.09.2021, https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/135389-das-wichtigste-rechten-pflichten-transportschaeden, Abruf am: 03.11.23 ↩︎