Freimengen am Schweizer Zoll: Alkohol, Tabak & Lebensmittel
Normalerweise lautet die wichtigste Regel für Freimengen und Schweizer Zollgebühren: Bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken sind Waren für den privaten Gebrauch zollfrei. Wie bei den meisten Regeln gibt es auch hier Ausnahmen. Und die betreffen Fleisch, Öle & Butter, Alkohol und Tabak.
Update vom 06.02.2020: Freimengen Alkohol bis 0,5 %, Butter und Öl ab 15 % Fettgehalt, Quickzoll-App
5 l Wein, 250 Zigaretten und 1 kg Fleisch sind zollfrei
Bis zu fünf Liter Wein und Bier sowie 250 Zigaretten: Für diese und andere sogenannte „sensible Waren“ gelten Freimengen-Beschränkungen. Das hat laut Eidgenössischer Zollverwaltung agrarpolitische oder gesundheitspolitische Gründe. Das grenzenlose Einkaufen hat somit Grenzen, und zwar nicht unbedingt nur jenseits der 300 Schweizer Franken. Wir haben die aktuellen Freimengen, die vom EU-Ausland über den Zoll in die Schweiz eingeführt werden dürfen, für Sie zusammengestellt. Alle angegebenen Freimengen für Alkohol & Co. gelten pro Person und Tag.
Einfuhr von Spirituosen: 1l-Regel
Als Spirituosen gelten alle Getränke mit mehr als 18 Prozent Alkoholgehalt. Hier greift die 1l-Regel: Pro Person (Mindestalter 17 Jahre) und Tag darf 1 Liter Hochprozentiges zollfrei eingeführt werden. Wollen Sie mehr mitbringen, dann kostet dies 15 CHF Zoll pro Liter.
Einfuhr von Bier, Wein und andere Spirituosen (bis 18% vol): 1l-Regel mal 5
5 Liter Wein, Bier und andere Spirituosen bis 18% vol dürfen eingeführt werden, ohne dass dafür Zollgebühren anfallen. Für jeden weiteren Liter jedoch müssen Grenzshopper einen Aufschlag von 2 Franken bezahlen. Das Mindestalter beträgt hier ebenfalls 17 Jahre.
Einfuhr von Getränken (bis 0,5 % Alkoholgehalt)
Gerade Fruchtsäfte wie Apfelsaft besitzen immer einen leichten Alkoholgehalt. Sie können jedoch solche Getränke, die bis zu 0,5 Prozent Alkoholgehalt aufweisen, ohne Einschränkungen mit in die Schweiz nehmen.
Einfuhr von Fleisch: 1kg-Regel
Insgesamt 1 kg Fleisch dürfen Sie zollfrei in die Schweiz einführen. Ob das Fleisch frisch oder zubereitet (Wurst usw.) ist, spielt keine Rolle. Soll es mehr sein, dann zahlen Sie bis bis 10 kg Fleisch- und Wurstwaren 17 CHF je kg Zollgebühr. Ab 10 kg sind es 23 CHF je kg. Von der Beschränkung NICHT betroffen sind:
- Wild, d.h. in freier Wildbahn lebende oder in Gehegen gehaltene Landsäugetiere wie Fasane, Feldhasen, Hirsche, Rehe, Strausse, Tauben, Wachteln, Wildenten, Wildschweine etc.
- Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
- Hunde- oder Katzenfutter in entsprechend gekennzeichneten Einzelverpackungen
Einfuhr von Tabak: 250 Stück-Regel
Generell dürfen ab einem Alter von 17 Jahren 250 Zigaretten oder Zigarren eingeführt werden. Größere Mengen werden mit 25 Rappen pro Stück verzollt. Bei losem Tabak gilt: 250 Gramm sind frei, für jedes weitere Gramm sind pro Gramm 10 Rappen Zollgebühr zu entrichten.
Einfuhr von Butter und Ölen
Butter & Rahm mit mehr als 15 Prozent Fettgehalt können Sie bis zu einer Menge von 1 kg abgabenfrei in die Schweiz bringen. Für alles darüber zahlen Sie 16,- CHF pro kg. Öle, Fette sowie Margarine zu Speisezwecken sind bis 5 kg bzw. 5 Liter frei. Für jeden weiteren Liter zahlen Sie 2 Franken.
Zollfreie Produkte
Schnittblumen, Gemüse, Früchte und Getreideprodukte gelten seit dem 1. Juli 2014 nicht mehr als „sensible Waren“. Für sie gilt der reguläre Freimengen-Betrag von 300 Schweizer Franken.
Wareneinfuhr im Detail:
Quelle: www.ezv.admin.ch
Quickzoll-App: Freimengen des Zolls im Blick
Um Ihnen die Verzollung einfacher zu machen, hat der Schweizer Zoll die QuickZoll-App herausgebracht. Dank Ihr müssen Sie die oben genannten Freigrenzen nicht auswendig lernen. Sie können einfach Ihre Produkte in der App eintragen und sehen dann genau, ob Sie Zoll dafür entrichten müssen.
Unser Beitrag: Mit dem Smartphone verzollen: So nutzen Sie die QuickZoll-App erklärt Ihnen die Funktionsweise der App genau.
In der App können Sie ganz einfach angeben, welche Waren Sie einführen wollen. Die App ermittelt dann die entsprechende Freimenge. (Bild: Screenshot QuickZoll App)
Alle Angaben hat das MyPaketshop-Team nach bestem Wissen und Gewissen für Sie recherchiert. Für deren Richtigkeit und Aktualität können wir keine Gewähr übernehmen. Bei Fragen können Sie sich an uns oder die Eidgenössische Zollverwaltung wenden.